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Ximax Garantiebestimmungen für Heizkörper

Garantiegeber der nachfolgenden Garantieerklärung ist 
XIMAX 
Gewerbestraße 9 a 
A-6973 Höchst 
Email: info@ximax.at 
Telefon/Fax Österreich/Schweiz: 
Telefon: 0043(0)55787415014 
Fax: 0043(0)55787415020 
Telefon/Fax Deutschland: 
Telefon: 07556-919006 
Fax: 07556-91009 
 

1. Garantieleistung

Die nachfolgende Garantie wird von dem Garantiegeber für Heizkörper gewährt. 

2. Garantieumfang

Die Garantie gilt europaweit. 
a) Heizkörper 
Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler, sofern diese dem Heizkörper 
zuzuschreiben sind. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf chemische Einflüsse, 
Transport, Verschleiß, Installationsfehler sowie unfachmännische Nutzung zurückzuführen 
sind. 
Des Weiteren gilt die Garantie nicht für Mängel, die auf die Beschädigung als Folge von 
Naturkatastrophen (Überflutungen, Brand, Blitzeinschlag, Unfällen, korrosiver Umgebung) 
oder andere Umstände, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind. 
 

3. Garantieleistung

Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung der in der Garantiezeit auftretenden und unter 
die Garantie fallenden Schäden oder Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers wird das 
Ersatzteil geliefert oder das Produkt ausgetauscht. Aus- und Einbau von defekten Teilen 
sowie Auf- oder Abbau des defekten Teils oder der Ware ist nicht Gegenstand der 
Garantieleistung. 
Heizkörper, die von der Garantie betroffen sind, werden innerhalb Deutschlands und 
Österreichs auf Kosten des Garantiegebers abgeholt und neu geliefert. Bei anderen 
europäischen Ländern hat der Kunde die Kosten für Abholung und Neulieferung zu tragen. In 
diesen Fällen werden dem Kunden die Versandkosten vorab mitgeteilt. 

4. Garantiefall

Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Schilderung des Mangels, ggf. mit Bildern und 
die Übersendung einer Rechnungskopie an den Garantiegeber Voraussetzung. Die 
Übersendung kann per Email, Fax oder per Post erfolgen. 

5. Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach einem Ablauf eines 
Zeitraums von 10 Jahren bzw. 5 Jahre für Ximax Chrom- und Infrarotheizkörper und 2 Jahre 
gesetzliche Gewährleistung für Ximax Infrarotheizkörper Modell Finn. Erbrachte 
Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. 

6. Allgemeine Bestimmungen

Die Garantie ist übertragbar. 
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bzw. des Kunden aus 
dem Kaufvertrag, aus Mängelhaftungsrechten und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht 
berührt.